Was ist das LidiceHaus?

Wir sind die Jugendbildungsstätte LidiceHaus.
Jugendbildungsstätte heißt: Ein Ort, wo Jugendliche etwas lernen.

Unser Haus heißt LidiceHaus.
Lidice spricht man: Li-di-ze.

Lidice ist ein Dorf im Land Tschechien
Das Land liegt rechts neben Deutschland. 
Im 2. Weltkrieg haben die deutschen Soldaten das Dorf zerstört: 
Sie haben alle Männer getötet. 
Sie haben alle Frauen und Kinder in ein Lager gebracht. 
Sie haben alle Häuser verbrannt.

Der Name LidiceHaus soll an dieses Verbrechen erinnern. 
Er soll dafür sorgen, dass so etwas Schlimmes nie wieder passiert.


Was lernen Jugendliche im LidiceHaus?

Wir möchten, dass Jugendliche bei uns lernen. 
Sie lernen, wie wir gut miteinander leben können. 
Sie lernen, wie wir fair und friedlich miteinander leben können.

Wir haben viele verschiedene Kurse. 
In diesen Kursen sprechen wir über verschiedene Themen.


Ein Thema heißt: Historisch-politische Bildung

Das bedeutet: Wir sprechen über wichtige Dinge aus der deutschen Geschichte. 

Wir sprechen zum Beispiel über die Zeit, 
in der Nazis die Macht hatten.

Die Nazis haben schlimme Dinge gemacht.
Sie haben gedacht:
Nur wir selbst sind gut.
Alle anderen sind schlecht.
Sie haben viele Menschen getötet, 
weil sie eine schlechte Meinung von ihnen hatten.
Das war falsch.

Wir sprechen auch über die Zeit, 
in der Menschen aus Europa den Menschen in Afrika ihre Länder weggenommen haben. 
Diese Zeit hieß Kolonialismus. 
Das spricht man: Ko-lo-nia-lis-mus.
Die Menschen aus Europa dachten: 
Die Menschen in Afrika sind weniger wert als wir.
Alles gehört jetzt uns.
Sie haben viele Menschen getötet, 
weil sie eine schlechte Meinung von ihnen hatten.
Sie haben viele Menschen mit Schiffen nach Amerika gebracht. 
Dort mussten die Menschen Sklaven sein. 
Das war falsch.

Jugendliche lernen bei uns:
Kein Mensch hat das Recht, andere so zu behandeln.

Alle Menschen sind wertvoll.

Schlimme Dinge aus der Geschichte dürfen nicht noch einmal passieren.


Ein anderes Thema heißt: Anti-Diskriminierung

Menschen sind unterschiedlich.
Aber alle sind gleich viel wert.
Alle sollen gleich gut behandelt werden.

Das ist aber leider nicht so.

Manche Menschen haben schlechte Meinungen über andere.
Sie denken: Menschen, die anders sind als sie selbst, sind weniger wert.

Zum Beispiel:
Menschen aus anderen Ländern.
Menschen mit einer fremden Sprache.
Menschen mit dunkler Haut. 
Jüdische Menschen.
Muslimische Menschen.
Menschen mit einer Behinderung.
Menschen, die das gleiche Geschlecht lieben.
Menschen, die ihr Geschlecht ändern. 

Diese Menschen erleben oft Hass und Gewalt.

Das wollen wir nicht.

Wir sprechen mit Jugendlichen darüber, 
wie wir diese schlechten Meinungen bekämpfen können.
Wir sprechen auch darüber, wie wir alle gemeinsam stark sein können.


Ein anderes Thema heißt: Beteiligung

Wir wollen in einer guten Gesellschaft zusammenleben.
Die Gesellschaft soll demokratisch sein.
Das heißt: Alle dürfen mitbestimmen.

Auch Kinder und Jugendliche sollen mitreden dürfen.
Bei uns lernen sie, wie Demokratie funktioniert. 
Sie lernen Fähigkeiten, die sie für die Demokratie brauchen.
Sie lernen zu sagen, was sie wollen und was sie stört. 
Und sie lernen, wie sie Lösungen für Probleme finden. 

Sie können dann ihre Orte mitgestalten.
Zum Beispiel:
Ihre Schule, ihr Jugendzentrum oder ihren Stadtteil.
Sie können so Verantwortung für ihre Orte übernehmen.


Können nur Kinder und Jugendliche bei uns lernen?

Wir haben Kurse für Kinder und Jugendliche. 
Wir haben auch Kurse für Menschen, 
die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. 
Sie lernen bei uns, wie sie Kinder und Jugendliche gut unterstützen können.


Regeln im LidiceHaus

Alle sollen sich wohlfühlen.
Alle sollen gut miteinander umgehen.
Alle sollen mitmachen können. 
Alle sollen ihre Meinung sagen können. 
Alle sollen aufeinander Rücksicht nehmen 
Alle sollen sich gegenseitig helfen. 
Wir wollen gemeinsam nach Lösungen suchen. 


Das LidiceHaus hat viel Platz

Wir haben 8 Räume für Kurse. 
Sie sind so groß, dass eine ganze Gruppe darin Platz hat.

Manche Kurse dauern mehrere Tage.
Dann kann man im LidiceHaus übernachten.
Wir haben 34 Zimmer zum Schlafen.
Dort stehen 80 Betten.
Alle Zimmer haben ein Klo und eine Dusche.

Wir haben auch eine Küche und einen großen Speisesaal.
Es gibt leckeres Essen für die Gäste.

Draußen ist auch viel Platz.
Wir haben eine große Wiese.
Und einen Grillplatz.

Das LidiceHaus liegt im Grünen.
Es ist nicht weit zum Werdersee.
Da kann man im Sommer baden.

 

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in 
Leichter Sprache


Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für 

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können. 


Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

 

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und
Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

 

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland  
oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas


Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen


Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

 

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist 

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen


Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen 
    bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig: 
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

 

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular


Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421-33 00 89 11
E-Mail: heimann@jugendinfo.de

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.


Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle


Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite