Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt künftig barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter lidicehaus.de veröffentlichten Webauftritt der Jugendbildungsstätte LidiceHaus.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Mitte November 2024 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus Mangel an zeitlichen und finanziellen Ressourcen nicht barrierefrei:

  • Die Inhalte liegen nicht in Leichter Sprache vor.
  • Die auf der Webseite veröffentlichten PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.

 

Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit:

Wir werden die PDF-Dokumente hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überarbeiten. Ein Text in Leichter Sprache ist derzeit in Arbeit.


Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 2.9.2024 erstellt und am 9.12.2024 überarbeitet. Die Erklärung können Sie hier auch als barrierefreies PDF-Dokument herunterladen.

 

Möchten Sie Barrieren melden? 

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: Ansprechperson ist Sabine Heimann, heimann@jugendinfo.de


Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

 

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