Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Seminarräumen, weiteren Veranstaltungsräumen sowie im Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Jugendbildungsstätte Bremen LidiceHaus erbrachten Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Zustandekommen des Vertrages
Sofern in den jeweiligen Angeboten des LidiceHauses nichts anderes bestimmt ist, kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung des Vertragspartners zu Stande. Der Vertragspartner bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D.h. insbesondere, dass weder in Wort noch in Schrift oder Bild die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende an Versammlungen und Veranstaltungen gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts. Das Überlassen der gemieteten Räume an Dritte ist nicht erlaubt.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben im Angebot. Getroffene mündliche Nebenabreden, welche den Umfang und den Inhalt der vertraglich festgelegten Leistung verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen, die während der Durchführung der Belegung oder Veranstaltung notwendig werden, können insoweit vorgenommen werden, wenn diese nicht den Gesamtzuschnitt des Vertrages beeinträchtigen oder ausdrücklich genehmigt werden.
4. Preise
Die Preise für die gebuchten Leistungen ergeben sich aus der zum Vertragszeitpunkt gültigen Preisliste sowie der gültigen Seminarausschreibung. Buffets, Empfänge und Ähnliches sind hiervon nicht erfasst und somit extra zu vergüten. Alle durch den Gast gesondert beanspruchten Leistungen und Waren werden diesem extra in Rechnung gestellt. Abgaben und Gebühren, welche durch Dritte erhoben werden, hat der Gast, als Schuldner direkt an diese zu zahlen.
5. Rücktritt des Gastes
Bei Rücktritt oder Stornierung einer bestätigten Buchung muss die Stornierung schriftlich erfolgen. Die Jugendbildungsstätte LidiceHaus kann die nachfolgend aufgeführten Stornierungspauschalen verlangen. Dem Vertragspartner*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Jugendbildungsstätte LidiceHaus kein Schaden oder ein geringer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden, ist:
- Nach Vertragsabschluss 60,00 € Bearbeitungsgebühr
- ab 6 Monate vor Beginn der Veranstaltung 25%, auf die vereinbarte Übernachtung und Räume
- ab 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen
- ab dem 14 Tag vor Beginn der Veranstaltung 80 % der vertraglich vereinbarten Leistungen
- ab dem 3 Tag vor Beginn der Veranstaltung 100 % der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wird die verbindlich gemeldete Teilnehmerzahl um mehr als 5 % unterschritten, gelten für die Differenz zwischen der gemeldeten und der tatsächlich erschienenen Teilnehmerzahl die vorstehenden Stornierungspauschalen entsprechend.
6. Rücktritt unserer Seminarteilnehmer*innen
Jegliche Art von Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung kann die Jugendbildungsstätte LidiceHaus folgende Stornierungspauschalen verlangen:
- ab 6 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Seminargebühr
- ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 75 % der Seminargebühr
- ab 3 Tage vor Seminarbeginn: 100 % der Seminargebühr
Den Teilnehmer*innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Jugendbildungsstätte Bremen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist.
7. Rücktritt des LidiceHauses
Ist das LidiceHaus aus einem wichtigen Grund, welchen dieses nicht selbst zu vertreten hat, die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung unmöglich oder besteht die Gefahr des Eintritts der Unmöglichkeit im Leistungszeitpunkt, so ist das LidiceHaus berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch erwächst. Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise bei höherer Gewalt, Unwetter, Streik, Brand, Pandemien o.ä. vor. Ein zu jeder Zeit ausübbares Rücktrittsrecht ist gegeben, wenn zu befürchten ist, dass die Belegung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des LidiceHauses in der Öffentlichkeit gefährden kann. In den vorgenannten Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Seminarabsage durch das LidiceHaus Sollte die Grenze der Mindestteilnehmer*innenzahl von in der Regel acht Personen unterschritten werden oder sollte die Veranstaltung aus einem anderen wichtigen Grund nicht stattfinden können, behalten wir uns die Absage der Veranstaltung vor. In diesem Fall werden entrichtete Seminargebühren rückerstattet.
8. Haftung
Während der Teilnahme an Seminaren und Angeboten einschließlich der durch das LidiceHaus angebotenen und organisierten Ausflüge und Exkursionen, sowie für den Aufenthalt in deren Räumlichkeiten und auf dem Grundstück, beschränkt sich die Haftung für Schäden, welche der Gast erleidet, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl mitgebrachter Sachen des Gastes übernimmt das LidiceHaus keine Haftung. Sachen, welche durch den Gast vergessen worden sind, werden durch das LidiceHaus für einen Zeitraum von 1 Monaten aufbewahrt. Diese können innerhalb dieses Zeitraumes durch den Gast abgeholt werden oder deren Nachsendung veranlasst werden. Hierfür hat der Gast die Kosten als auch das Risiko eines Untergangs der Sache auf dem Versandwege zu tragen. Der Gast haftet gegenüber dem LidiceHaus für Schäden und Folgeschäden, welche er selbst, seine Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmende oder Beauftragte verursacht haben. Schäden am Eigentum des LidiceHauses oder an Sachen, welche nicht solche des Gastes sind, sind unverzüglich nach Kenntnis an der Rezeption zu melden. Der Verlust, sowie die Verursachung der Unbrauchbarkeit eines Schlüssels wird mit einem Betrag in Höhe von 60,00 EUR pro (Zimmer-) Schlüssel in Rechnung gestellt. Ein durch übermäßige Verunreinigung oder durch das Rauchen im Zimmer verursachter erhöhter Reinigungsaufwand ist pauschal mit 60,00 EUR für Verunreinigung und 100,00€ durch das Rauchen pro Zimmer abzugelten. Diese Pauschale gilt nicht, wenn nachweisbar ein höherer Aufwand betrieben werden muss und hierdurch höhere Kosten entstehen.
9. Jugendschutz
Bei der Jugendbildungsstätte Bremen LidiceHaus handelt es sich um eine Bildungseinrichtung, welche ihren Auftrag hauptsächlich gegenüber Jugendlichen und Multiplikator*innen in der Jugendarbeit wahrnimmt. Das LidiceHaus ist eine Nichtrauchereinrichtung. Auf dem Gelände und bei Veranstaltungen gilt das Jugendschutzgesetz, so dass der Verzehr von Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich untersagt ist. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften. Sollte die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes von Seiten des jugendlichen Gastes nicht gewährleistet sein, hat das LidiceHaus das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, ohne hieraus zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
10. Datenerhebung und Datenschutz
Personenbezogene Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für die Erbringung unserer Nachweispflichten gegenüber der*dem Zuwendungsgeber*in und für die technische Administration. Auf schriftliche Anfrage an datenschutz@lidicehaus.de informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung genügt eine einfache Nachricht an uns.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln im Übrigen unberührt.
Bitte beachten Sie zudem unsere Hausordnung.
Stand: 01.07.2026